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Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit – MPSB
Die aktuelle Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) verlangt im §6, dass jede Gesundheitseinrichtung mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten sicherzustellen hat, dass eine sachkundige und zuverlässige Person medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit bestimmt ist. Dies gilt zum 1. Januar 2017 ohne Übergangszeit.
Beauftragter für Medizinproduktesicherheit
Burkhard Struck
E-Mail: medizinproduktesicherheit@ortenau-klinikum.de