Das Ortenau Klinikum weist darauf hin, dass vom absoluten Besuchsverbot vier Ausnahmen möglich sind:
1) Besuche bei versterbenden Patienten. In diesem Fall kontaktiert der zuständige Stationsarzt aktiv die engsten Angehörigen und lädt diese zum Besuch ein.
2) Geburt mit Bezugsperson. Werdende Väter dürfen ihre Partnerin zur Geburt begleiten. Anschließende Besuche auf der Wöchnerinnenstation sind nicht zugelassen.
3) Eltern dürfen abwechselnd ihre minderjährigen Kinder, insbesondere in der Kinderklinik, aufsuchen.
4) Besuche von Seelsorgern sind nach vorheriger Rücksprache mit dem Behandlungsteam möglich.
Ortenau
Pressemeldung
Klinikum
Ortenau Klinikum: Absolutes Besuchsverbot mit vier Ausnahmen
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