Spitalverein Offenburg e.V. - Spendenbescheinigung
Die steuerliche Anerkennung von Zuwendungen an den Spitalverein Offenburg e.V. wird durch die automatische Zusendung einer Spendenbescheinigung spätestens zum Ende des Kalenderjahres möglich gemacht. Liegt der jährliche Mitgliedsbeitrag oder die einmalige Spende unter 200 Euro, so gilt die vereinfachte Nachweispflicht gegenüber dem Finanzamt. Im Regelfall genügt der Nachweis der Bareinzahlung oder die Buchungsbestätigung der Bank. Zusätzlich kann das Formblatt Spendenbescheinigung beigelegt werden, das bestätigt, dass der Spitalverein zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen gehört.
Dieses Vorgehen wurde auf der Mitgliederversammlung des Spitalvereins Offenburg am 19.11.2013 beschlossen.