Spitalverein Offenburg e.V. - Spendenbescheinigung

Die steuerliche Anerkennung von Zuwendungen an den Spitalverein Offenburg e.V. wird durch die automatische Zusendung einer Spendenbescheinigung spätestens zum Ende des Kalenderjahres möglich gemacht. Liegt der jährliche Mitgliedsbeitrag oder die einmalige Spende unter 200 Euro, so gilt die vereinfachte Nachweispflicht gegenüber dem Finanzamt. Im Regelfall genügt der Nachweis der Bareinzahlung oder die Buchungsbestätigung der Bank. Zusätzlich kann das Formblatt Spendenbescheinigung beigelegt werden, das bestätigt, dass der Spitalverein zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen gehört.

Dieses Vorgehen wurde auf der Mitgliederversammlung des Spitalvereins Offenburg am 19.11.2013 beschlossen.


Kontakt Klinikum Offenburg-Kehl

Betriebsstelle
Offenburg Ebertplatz

Ebertplatz 12
77654 Offenburg
Tel. 0781 472-0
Fax 0781 472-1002
E-Mail: 

Betriebsstelle
Offenburg St. Josefsklinik

Weingartenstr. 70
77654 Offenburg
Tel. 0781 472-0
Fax 0781 472-1002
E-Mail: 

Betriebsstelle
Kehl

Kanzmattstr. 2
77694 Kehl
Tel. 07851 873-0
Fax 0781 472-1002
E-Mail: 


Unsere Betriebsstellen

Abbildung: Logo Achern
Abbildung: Logo Achern
Abbildung: Logo Lahr
Abbildung: Logo Lahr
Abbildung: Logo Offenburg-Kehl
Abbildung: Logo Offenburg-Kehl
Abbildung: Logo Wolfach
Abbildung: Logo Wolfach
Logo Pflege- und Betreuungsheim
Logo Pflege- und Betreuungsheim